Aufnahmekriterien
- Volljährigkeit
- Physische, psychische, sexuelle, ökonomische Gewalt durch (Ex-)Partner/in, (Ex-)Ehemann
- Androhung von Gewalt
- Androhung von Zwangsverheiratung
- Familiäre Gewalt gegen junge Frauen durch Eltern und/oder andere Familienangehörige
Rufen Sie uns an oder wenden Sie sich an Ihre nächste Polizeistation. Wir vereinbaren kurzfristig einen Treffpunkt mit Ihnen! Unsere Anschrift wird nicht bekannt gegeben, damit die Sicherheit der Frauen gewährleistet bleibt.